Gipsassistenz (MAB GA) Aufbaumodul

Die Gipsassistenz ist ein medizinischer Assistenzberuf gemäß MAB-Gesetz und umfasst Tätigkeiten im Bereich der Versorgung von Patient:innen mit Gips- und Kunststoffverbänden sowie die Mitwirkung bei unfallchirurgischen und orthopädischen Behandlungen. Am Lernort Feldkirch der Schule für Medizinische Assistenzberufe Vorarlberg wird das Aufbaumodul Gipsassistenz (GA) im organisatorischen Rahmen der OTA-Ausbildung angeboten.

Zielgruppen sind alle interessierten Personen, die bereits in einem Gipszimmer einer Krankenanstalt tätig sind und die Ausbildung für Ihre Berufsausübung benötigen.

Gipsassistent:innen übernehmen diverse Aufgaben im Behandlungsbereich. Zu diesen zählen insbesondere:

  • Assistenz beim Anlegen von Gips- und Kunststoffverbänden
  • Eigenständiges Anlegen sowie Abnehmen von Gipsverbänden im Rahmen der beruflichen Kompetenzen
  • Assistenz bei Repositionund Ruhigstellung von Frakturen
  • Mitwirken an Kontrollen und Verbandabnahmen
  • Vor- und Nachbereitung des Behandlungsraumes
  • Verwaltung und Bereitstellung der erforderlichen Materialien

Ausbildungsform

  • Berufsbegleitende Ausbildung
  • Wird von Personen besucht, die bereits in einem Gipszimmer einer Krankenanstalt tätig sind und die Ausbildung für Ihre Berufsausübung benötigen.
  • Wenn Sie bereits übereinen Abschluss im gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine PA-, PFA- oder andere MAB-Ausbildung verfügen, können (in Absprache mit der Kursleitung) diverse Fächer angerechnet werden.

Ausbildungsdauer

  • Ca. 11 Monate in Modulen, jeweils von Juni bis April
  • Der Unterricht findet tagsüber statt
  • Die Termine zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen werden zeitgerecht bekannt gegeben

Theorie
Der Lehrplan orientiert sich am Curriculum der Gesundheit Österreich GmbH (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) und umfasst mind. 205 Theoriestunden. Die Kursinhalte umfassen folgende Fächer:

  • Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System
  • Gipstechniken (einschließlich Lagerung und Betreuung von Patient:innen)
  • Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
  • Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Praktikum
Die Praktika umfassen mind. 325 Stunden in Krankenanstalten mit einem Gipszimmer. Die Organisation erfolgt durch Arbeitgeber:in in Absprache mit Kursteilnehmer:in und Kursleitung.

Sonstiges
An unserer Schule stehen gratis Parkplätze (beschränkte Anzahl) zur Verfügung.
Bereitstellung und Reinigung der Dienstkleidung werden gewährleistet. Eine preisgünstige Verpflegung in der Personalkantine am Landeskrankenhaus Feldkirch sowie ggf. in den entsprechenden Einrichtungen der Praktikumsgeber wird angeboten.

Kontakt
Lydia Steiner, Lehrgangsleitung, T +43 5522 303 5626
belinda.rohrer@pflegeschule-vorarlberg.at

Gerhard Bauer, Stv. Lehrgangsleitung, T +43 5522 303 5629
gerhard.bauer@pflegeschule-vorarlberg.at

Belinda Rohrer, Sekretariat, T +43 5522 303 5692
belinda.rohrer@pflegeschule-vorarlberg.at

Ausbildungsdauer
11 Monate
Ausbildungsbeginn
Juni 2027
Bewerbungsbeginn
März 2026
Bewerbungsfrist
11.12.2026
Kurskosten
EUR 1.500,-. Mitarbeiter:innen der Vorarlberger Landeskrankenhäuser und des Krankenhauses Dornbirn bitten wir vorab um Rücksprache.
Praxis
Praktika werden blockweise organisiert, 40 Std./Woche
Theorie
Unterricht Mo – Fr/Sa, tagsüber. Die Unterrichtstermine werden zeitgerecht bekannt gegeben.
Voraussetzungen
  • Das Basismodul für Medizinische Assistenzberufe ist eine Voraussetzung für den Besuch eines Aufbaumoduls
  • Mindestalter von 17 Jahren (vor Beginn der praktischen Ausbildung in den Aufbaumodulen muss das 18. Lebensjahr vollendet sein)
  • Positiv abgeschlossene Schulpflicht
  • Hinweis: Für die Aufnahme in nachfolgende Aufbaumodule ist eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z.B. Lehre, berufsbildende mittlere oder höhere Schule,anderer Gesundheits- und Pflegeberuf) erforderlich. Ausnahmen sind möglich.
  • Nach erfolgter Zusage hinsichtlich der Kursteilnahme sind (nach Absprache) die Nachweise der gesundheitlichen Eignung und des vorgeschriebenen Impfschutzes vorzulegen
  • Nach erfolgter Zusage ist eine aktuelle Strafregisterbescheinigung vorzulegen (gilt nicht für Mitarbeiter:innen der Vbg. Krankenhäuser)
  • Bei dualer Ausbildung das Vorliegen eines Dienstverhältnisses und Einverständniserklärung zur Übernahme der Kurskosten durch Arbeitgeber:in
  • Grundlegende IT-Kenntnisse
  • Positiv absolviertes Aufnahmegespräch (nach Vereinbarung) und Assessmentverfahren (18.12.2026)
  • Aufnahmekommission (21.01.2027)